Das Fördervolumen liegt in der Regel zwischen 150.000 und 300.000 Euro für 1-2 Stellen, die Verbrauchsmittel in Höhe von 20.000 Euro pro Förderjahr und gegebenenfalls Tierkosten von bis zu 6.000 Euro pro Förderjahr.
Pro Institution und Jahr werden maximal fünf Förderanträge in das Antragsverfahren aufgenommen. Förderprojekte sind maximal drei Jahre förderfähig. Eine einmalige Verlängerung um weitere maximal zwei Jahre ist möglich. Eine Anschlussförderung wird lediglich für vollkommen neue Forschungsaspekte in Betracht gezogen. Nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren kann eine erneute Antragstellung zum gleichen Themenkreis erfolgen. Als Förderanträge werden sowohl Anträge von Co-Antragstellern als auch Verlängerungsanträge gewertet.
Ein Förderungsnehmer kann maximal mit drei Projekten parallel gefördert werden, sofern die jeweils an dem Förderprojekt beteiligten Arbeitsgruppen nachgewiesenermaßen unterschiedlich sind.